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Lichterfelder Allee Südseite, Radweg an Einmündung Breitscheidstraße

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Im hiesigen Monatsjournal lokal.report ist in der Ausgabe April 2016 auf Seite 26 ein Leserbrief erschienen zum Thema Mittelstreifen die in Teltow Fahrbahnen teilen.

Am linken Bildrand ist ein Stückchen von so einem Mittelstreifen zu erkennen. Diese Platzverschwendung ist die Hauptursache für den knappen Platz für die Fußgänger und Fahrradfahrer. Und somit für die regelwidrig zwangsweise Verbannung der Fahrradfahrer auf den dafür viel zu schmalen Bürgersteig hier. Eine vernünftige Platzaufteilung die dem Kfz-Verkehr, den Fahrradfahrern und insbesondere auch den Fußgängern gleichermaßen gerecht wird, verhindert also dieser deplatzierte Mittelstreifen. Leider geht es mit diesen Fehlplanungen in Teltow jetzt weiter, hier ist ein Fehlplanungs-Beispiel für die Ruhlsdorfer Straße anklickbar.


Spätestens seit 1998 dürfte dieser Bürgersteig (Gehwegradweg) keineswegs mehr benutzungspflichtig für Fahrradfahrer sein (denn 1997 wurde eine StVO-Novellierung verkündet, die den gröbsten Ungeist der StVO von 1934 in Richtung Unterdrückung des Fußgänger- und Fahrradverkehrs weitgehend aus der StVO entfernte).

Der weiße Zollstock auf dem Bürgersteig ist 1m lang und belegt klar die zu beengten Verhältnisse.

Nun wäre der erste Schritt das ersatzlose Entfernen der Radweg-Verkehrsschilder die regelwidrig die Radwegbenutzungspflicht erzwingen sogar für die schneller fahrenden, sportlichen Radler hier auf dem Bürgersteig.

Danach dürfen laut StVO auf so einem dann nicht mehr benutzungspflichtigen Gehwegradweg Radfahrer noch entlangfahren. Wenn sie dort mit maximaler Rücksichtnahme auf Fußgänger vorsichtig entlangzuckeln, wird hoffentlich nichts passieren. Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen lt. StVO den Bürgersteig benutzen.

Hier noch ein Hinweis:

Von interessierter Seite wird oft so getan, als ob nur in Tempo 30-Zonen das Radfahren auf der Fahrbahn der Regelfall wäre, dies ist irreführend und trifft nicht zu. Denn in der StVO von 1997 (nebst Novellierung von 2009) wird klar festgelegt, dass auch auf anderen Straßen das Recht der Fahrbahnbenutzung durch die Fahrradfahrer der Regelfall ist.

Zwecks Überblick über diesen Straßenzug:

Anklickbare Fotos Gehwegradweg Lichterfelder Allee Südseite


Nun hatte dankenswerterweise ein Hinweisgeber (vielen herzlichen Dank unbekannterweise für Ihre Initiative) auf der offiziellen Website der Stadt Teltow www.teltow.de interaktiver Service Maerker Teltow unter Hinweis ID-Nr. 320126 die Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung auf folgendes hingewiesen unter der Überschrift Radwegbenutzungspflicht aufheben:

„Wie im aktuellen Lärmaktionsplan Teltow zu entnehmen ist, setzt die Stadt Teltow auf die Förderung des Radverkehrs und speziell dem Angebot „E-Bike". In diesem Zusammenhang sei der Hinweis gegeben, dass zur weiteren Förderung die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im gesamten Stadtgebiet zu empfehlen ist. Beispiel Lichterfelde Allee … "

Da jedoch die Teltower Stadtverwaltung klar belegbar in Wirklichkeit in Richtung Unterdrückung der Fußgänger- und Fahrradverkehrs agiert, insbesondere mittels verwerflicher zwangsweiser Verbannung aller Fahrradfahrer auf hierfür nicht geeignete Bürgersteige (Gehwegradwege), insbesondere seit Amtsantritt des derzeitigen Bürgermeisters, ist dann eine Antwort der Stadtverwaltung des üblen Tricksens und Täuschens dabei herausgekommen:

„Ihr Anliegen wurde an den Träger der Baulast der Lichterfelder Allee (Landesbetrieb für Straßenwesen) weitergeleitet. Von dort wird sicherlich eine Stellungnahme zu Ihrem Anliegen erfolgen.“

In dieser typisch verdrehten Antwort der Stadtverwaltung sind gleich zwei üble Ablenkungsmanöver enthalten:

Erstens bezog sich der Hinweisgeber betreffs Entfernung der regelwidrig Radwegbenutzungspflicht erzwingenden Radwegverkehrsschilder auf das gesamte Stadtgebiet. Und dort gibt es selbst wichtige Straßen wo die Stadt selbst der Baulastträger ist. Üblerweise sollen dort sogar bei Neuplanungen wieder üblerweise alle Radler auf hierfür nicht geeignete Bürgersteige verbannt werden. Ein besonders eklatantes, aktuelles Beispiel (erläuternder Text unterhalb dem Bild) ist hier anklickbar.

Zweitens ist die Teltower Stadtverwaltung auch für die anstehende Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der Lichterfelder Allee zuständig (die der o.g. Hinweisgeber ja nur als besonders eklatantes Beispiel genannt hatte)! Denn die Teltower Stadtverwaltung unterhält im Unterschied zu etlichen anderen Kommunen eine eigene Straßenverkehrsbehörde und die ist nun mal bestimmungsgemäß für solche verkehrsrechtlichen Anordnungen zuständig, auch für Landesstraßen in Teltow, also egal wer Baulastträger ist.

Wiederum ist also leider zu vermelden, dass die Teltower Stadtverwaltung mit Tricksen und Täuschen am Ungeist der StVO von 1934 festhalten will, der bis 1997 bestimmend war für Geist und Buchstaben der StVO.

Bezeichnenderweise wurde der o.g. Maerker-Hinweis mittlerweile vom öffentlich zugänglichen Bereich der Maerker-Website gelöscht.


Nun hatte das hiesige Monatsjournal „lokal.report“ in der Ausgabe 03/2014 auf Seite 23 unten ein Leserbrief abgedruckt mit der Überschrift: „Radfahrer – die Könige der Gehwege?“ Der Verfasser des Leserbriefes kritisiert zu Recht, dass Fahrradfahrer auf Bürgersteigen die Fußgänger behelligen oder gar gefährden. Nun hoffe ich in meinem Antwort-Leserbrief „Auf die Bürgersteige verbannt“ (Ausgabe 04/2014 Seite 23) das wesentliche hierzu aufgeschrieben zu haben, insbesondere zur verwerflichen Benutzungspflicht für alle Radler, erzwungen durch Radwegverkehrsschilder.


Zwecks Anforderung bzw. Übermittlung weiterer Infos, hier eine Kontaktadresse:
Alltagsradler.Teltow@t-online.de
Telefon: 03328-351160
Telefax: 032223789060

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Photo details

  • Uploaded on December 8, 2009
  • Attribution
    by Alltagsradler Teltow
    • Camera: Panasonic DMC-TZ5
    • Taken on 2009/12/07 14:47:16
    • Exposure: 0.006s (1/160)
    • Focal Length: 30.50mm
    • F/Stop: f/4.800
    • ISO Speed: ISO100
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